Wie reicht man eine Scheidung ein?

Wir alle kennen das Gefühl, sich zu verlieben. Wenn du an einen Mann denkst, kribbelt es dir im Bauch, du denkst ständig an ihn, willst schreiben, anrufen, einen Termin vereinbaren. Wenn Sie irgendwann feststellen, dass Sie sich Ihr Leben ohne diese Person nicht mehr vorstellen können und Sie mehr als alles andere Angst haben, es zu verlieren. Wie reicht man eine Scheidung ein?

Wenn Ihre Gefühle auf Gegenseitigkeit beruhen, fangen Sie an, Ihre Beziehung miteinander aufzubauen. Erste Dates, erster Kuss, Treffen mit den Eltern. Jetzt planen Sie eine Hochzeit, einen Umzug, Kinder, schaffen eine neue soziale Einheit. Zuerst ist man glücklich zusammen, eventuelle Hindernisse erscheinen wie eine Kleinigkeit, denn gemeinsam kann man alles überwinden. Aber in einem Augenblick kann alles zusammenbrechen. Sie haben vielleicht bemerkt, dass Ihre Gefühle verblassen. Sie möchten nicht mehr so ​​schnell nach Hause rennen, um Ihren Seelenverwandten so schnell wie möglich zu sehen. Sie sind weniger kommunikationsfreudig und jede Kleinigkeit führt zu einem großen Skandal. Oder Ihr Lebensgefährte könnte Sie verraten, Sie verlassen, Sie in Ruhe lassen. Sie können eine Vielzahl von Gründen auflisten, warum Menschen sich trennen.

Bevor Sie mit dem Scheidungsantrag beginnen, versuchen Sie, die Situation in Ruhe zu analysieren und noch einmal zu überlegen, ob Sie das wirklich wollen. Vielleicht ist es noch nicht zu spät, Ihre Ehe zu retten, vielleicht ist es besser, zuerst einen Familientherapeuten zu konsultieren. Wenn Ihre Entscheidung rechtskräftig ist, raten wir Ihnen, sich auf das Scheidungsverfahren vorzubereiten.

Wie läuft also das Scheidungsverfahren ab? Dies ist ein ziemlich komplizierter und unangenehmer Vorgang, der einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir beantworten die Fragen, wo Anträge gestellt, welches Gericht gewählt und welche Unterlagen mitgenommen werden müssen. Betrachten wir mehrere Optionen:

Sie können sich ohne Gerichtsverfahren beim Standesamt scheiden lassen, wenn:

  • Das Paar beschloss, sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden zu lassen und keine minderjährigen Kinder zu haben
  • Ihr Partner ist vermisst oder für arbeitsunfähig erklärt
  • Ihr Partner ist seit über drei Jahren im Gefängnis

In anderen Fällen (wenn Sie minderjährige Kinder haben oder einer der Ehepartner nicht einverstanden ist) findet die Scheidung vor Gericht statt. Nach Erhalt der Urkunde über die gerichtliche Entscheidung können Sie die Scheidung beim Standesamt anmelden.

Welche Unterlagen werden für eine Scheidung benötigt?

Wenn sich die Ehegatten einvernehmlich scheiden lassen und keine gemeinsamen Kinder haben, müssen sie dem Standesamt folgende Unterlagen vorlegen:

  • Identitätsdokumente
  • Scheidungsantrag
  • Trauschein;
  • Nachweis über die Zahlung der staatlichen Abgaben.

Wenn die Scheidungspapiere online eingereicht werden, müssen Sie auch beide Ehegatten elektronisch unterschreiben.

Wenn einer der Ehegatten bei Verschwinden des anderen, einer Arbeitsunfähigkeitserklärung oder einer Verurteilung von mehr als 3 Jahren die Scheidung einreicht, beinhaltet das Paket:

  • Identitätsdokumente
  • passieren;
  • Trauschein;
  • eine Kopie des Gerichtsbeschlusses über die Anerkennung des Partners als vermisst, arbeitsunfähig oder zu mehr als 3 Jahren verurteilt;
  • Quittung für die Zahlung der staatlichen Abgabe.

Der Scheidungsantrag und die Unterlagen sind beim Standesamt am Wohnort eines der Ehegatten oder am Ort der Eintragung der Eheschließung einzureichen.
Wann wurde das Paar offiziell geschieden? Die Scheidungsurkunde wird einen Monat nach Einreichung des Antrags beim Standesamt ausgestellt.

Einreichung eines Scheidungsantrags beim Gericht. Wenn minderjährige Kinder vorhanden sind oder einer der Ehegatten den Scheidungsantrag ablehnt, müssen folgende Unterlagen für das Gericht vorbereitet werden:

      • Identitätsdokumente
      • Klage;
      • Heiratsurkunde (bei Verlust des Originals wenden Sie sich an das Standesamt, um ein zweites Dokument zu erhalten)
      • Bei Minderjährigen Kopien der Geburtsurkunde vorlegen
      • Quittung für die Zahlung der staatlichen Abgabe;
      • falls Sie die Unterlagen nicht persönlich vorlegen können, muss die Vollmacht des Bevollmächtigten notariell beglaubigt werden

Bitte beachten Sie, dass sich eine schwangere Frau oder eine Frau, die vor weniger als einem Jahr entbunden hat, nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung scheiden lassen kann. Sie können die Vermögensaufteilung zusammen mit Ihrem Scheidungsantrag oder zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Wenn mit den beim Gericht eingereichten Unterlagen alles in Ordnung ist, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen einen Termin zur Überprüfung Ihres Falls.

Was ist los im Gerichtssaal? Beim ersten Treffen kann das Gericht eine Scheidungsurkunde ausstellen, wenn beide Ehegatten zustimmen. Lehnt einer der Ehegatten die Scheidung ab, setzt das Gericht eine Aussöhnungsfrist von ein bis drei Monaten. Ändert sich die Meinung bis zur zweiten Anhörung nicht, entscheidet das Gericht über die Scheidung und erlässt einen entsprechenden Beschluss. Wenn der Ehegatte (oder sein Vertreter), der die Ehe nicht auflösen will, nicht dreimal vor Gericht geht, wird die Ehe ohne seine Beteiligung nach der dritten Sitzung aufgelöst. Sobald Sie das Scheidungsurteil vom Gericht erhalten haben, müssen Sie es beim Standesamt anmelden und eine Scheidungsurkunde erhalten.

Sie müssen sich mental auf die Scheidung vorbereiten und einen klaren Aktionsplan entwickeln. Nehmen Sie am besten die Hilfe eines Scheidungsanwalts in Anspruch, der Sie in jeder Phase dieses Weges unterstützt, da er Ihren Fall ruhig und ohne unnötige Emotionen führen kann.

Englisch Französisch Polnisch Spanisch